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The Association of Graduates in Analytical Psychology Zurich

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Mitgliederbereich

Gesellschaft im Wandel

Die Gründer

AGAPs sieben Gründungsmitglieder waren: Mary Briner (USA und Schweiz), Evanelos Evangelos Christou (Ägypten), David Hart (USA), H. Yechezkel Kluger (USA), Paul Watzlawick (El Salvador), Frances E. Smart (England) und William Alex (USA) in absentia. Am 29. Juli 1954 traf sich die Gruppe in Mary Briners Haus in Kilchberg, um die Vereinigung ins Leben zu rufen und die Gründungsstatuten (Founding Minutes) aufzusetzen. Bei diesem Treffen wurde vereinbart, dass Mary Briner AGAPs erste Präsidentin bzw. «Executive Secretary» werden sollte. Vier der Gründungsmitglieder, Mary Briner, EvanelosEvangelos Christou, Frances E. Smart und William Alex,hatten unlängst das Diplom des C.G. Jung-Instituts Zürich erworben und waren die ersten Absolventen überhaupt.Die übrigen drei sollten bald folgen, und binnen zwei Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von ursprünglich sieben auf zwanzig an. 1956 vertrat Mary Briner AGAP bei der Zusammenkunft mit anderen Jung’schen Gruppen, die über die Gründungsstatuten der IAAP befanden. Damit gehört AGAP zu den Gründungsmitgliedern der IAAP.

Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung (GV), die sich aus der Gesamtheit der Mitglieder zusammensetzt, ist AGAPs höchstes Organ. Sie wird mindestens alle drei Jahre einberufen. Ursprünglich wurde sie jeweils zeitgleich mit dem triennalen IAAP-Kongress abgehalten, wodurch sie jedes Mal an einem anderen Ort rund um den Globus stattfand. Heute ist Zürich Veranstaltungsort der GV, jeweils im Rahmen des alle drei Jahre veranstalteten AGAP Forums. Die Mitglieder von AGAPs ständigen Komitees und Ämtern werden von der GV gewählt, die auch über andere AGAP-Angelegenheiten befindet. Bei zusätzlichen Mitgliederversammlungen während des IAAP-Kongresses stimmen AGAP-Mitglieder über IAAP-Geschäfte ab und wählen ihre Vertreter für die IAAP-Delegiertenversammlung. Stellvertretung ist sowohl bei der GV als auch bei allen anderen offiziellen Mitgliederversammlungen möglich. Bei dringlichen Angelegenheiten kann eine Zirkularabstimmung anberaumt werden.

Vorstand

Im Gegensatz dazu garantieren die heutigen Statuten einen vollständig gewählten Vorstand, der aus einem Präsidenten oder zwei Co-Präsidenten besteht sowie maximal acht weiteren Mitgliedern. Da Vorstandsmitglieder mitunter weit von der Schweiz entfernt wohnen, trifft sich der Vorstand nur dreimal jährlich in corpore, jeweils in Zürich und für die Dauer von drei Tagen. Diese Zusammenkünfte werden mit Skype-Meetings und E-Mail-Korrespondenz ergänzt. 

AGAP PresidentInnen seit 1954

Der Vorstand arbeitet eng mit AGAPs Mitgliedsekretärin zusammen, die von ihrem Zürcher Wohnort aus das Sekretariat leitet und viel mehr leistet, als es die Berufsbezeichnung vermuten lässt. Sie nimmt nicht nur regelmässig an Vorstandssitzungen teil und informiert über Statusaktualisierungen, sondern erfüllt eine Reihe weiterer Aufgaben, von denen hier nur die wichtigsten aufgeführt sind: Sie führt Buchhaltung in Koordination mit unserer angestellten Buchhalterin, bezahlt AGAPs Rechnungen, kontrolliert den Zahlungsverkehr, führt Korrespondenz mit den Mitgliedern, übersetzt und prüft Übersetzungen, führt unsere Mitgliederdatenbank und stimmt sie mit jener der IAAP ab, stellt Rechnungen und Mahnungen aus, verschickt Newsletters per Post (für Mitglieder, die auf diesem Wege benachrichtigt werden möchten) und ist verantwortlich für die Abwicklung des Check-in bei der Generalversammlung.

Standeskommission 

Die Standeskommission nimmt ethische Klagen entgegen, die sie streng vertraulich gemäss unserer Statuten und Ethischen Richtlinien und Vorgehensweisebehandeln und entscheiden.

Revisionsstelle

Unsere internen Revisoren überprüfen die Finanzen und legen dem Vorstand mindestens einmal pro Jahr einen Finanzbericht vor. Sie verfassen ausserdem einen Bericht für jede GV. Dabei arbeiten sie eng mit unserer angestellten diplomierten Schweizer Buchprüferin zusammen, die unsere Bilanzen und Jahresabschlüsse begutachtet. Die Aufgabe der internen Revisoren ist es, sicherzustellen, dass sich AGAPs Finanzmanagement im Rahmen des Budgets bewegt und die von der Generalversammlung beschlossenen Verwendungszwecke eingehalten werden.

Weitere rechtliche Informationen

  1. AGAP verfügt über kein eigenes Gebäude, sondern teilt Postadresse und Faxnummer mit ISAPZURICH. ISAP stellt dem Vorstand kostenlos Räumlichkeiten für Zusammenkünfte sowie zur Archivierung von Dokumenten der Gesellschaft zur Verfügung. Das Sekretariat wird von der Privatwohnung unserer Mitgliedsekretärin aus geführt.
  2.  AGAP unterliegt Schweizer Vereinsrecht (Zivilrecht, Art. 60ff) und ist im Handelsregisteramt des Kantons Zürich eingetragen.
  3. AGAP wird vom Kantonalen Steueramt Zürich als «gemeinnütziger» Verein anerkannt. Daher können in der Schweiz Spenden zugunsten von AGAPs gemeinnützigem Zweck von Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern abgezogen werden.
  4. Im Einklang mit AGAPs gemeinnützigem Zweck sind alle gewählten Mitglieder unserer Gremien und Ämter ehrenamtlich tätig. Die GV hat sich bisher dafür ausgesprochen, den Vorstandsmitgliedern eine moderate Spesenentschädigung zu gewähren, um einen Teil der Zusatzkosten für die Amtsführung zu decken. Vorstandsmitglieder und ihre Delegierten werden in begrenztem Umfang für Flugreisekosten entschädigt. Ausnahmsweise können gewählte Vorstandsmitglieder eine finanzielle Entschädigung erhalten für eine Tätigkeit, die eine besondere professionelle Expertise erfordert.
  5. Die Ausbildung in analytischer Psychotherapie (CH-Programm), die in AGAPs Auftrag von ISAPZURICH angeboten wird, ist vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) anerkannt. Das Programm ist konform mit den entsprechenden Vorgaben des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) und wird von der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) auf die Einhaltung der Kriterien überprüft.